Weitere zuzahlungsbefreite Arzneimittel ab 1.1.2009
Pressemitteilung
Weitere zuzahlungsbefreite Arzneimittel ab 1.1.2009
Patienten können in der Apotheke gezielt danach fragen
Potsdam, 6. Januar 2009 - Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten können ab 1. Januar 2009 von weiteren zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln profitieren. Darauf weist der Apothekerverband Brandenburg hin.
Für vier Wirkstoffgruppen zur Behandlung von Bluthochdruck, Schizophrenie und krankhaften Störungen des Bewegungsablaufs treten neue Festbetragsgrenzen in Kraft. Bei drei dieser Gruppen haben die Krankenkassen auch Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Eine aktuelle Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ist unter www.aponet.de zu finden.
Michael Klauß, Geschäftsführer des Apothekerverbandes Brandenburg, empfiehlt den Pat-ientinnen und Patienten, bei der Rezepteinlösung in der Apotheke gezielt nach zuzahlungs-befreiten Medikamenten zu fragen. In Deutschland sind alle Apotheken grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder volljährige Patient 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro sein, höchstens aber 10 Euro. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Zuzahlung. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.
Festbeträge sind Erstattungshöchstbeträge, die für Arzneimittel mit identischen oder vergleich-baren Wirkstoffen oder Wirkungen festgesetzt werden. Arzneimittel können von den Kranken-kassen von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis um 30 Prozent niedriger ist als der jeweilige Festbetrag. Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Kranken-versicherung (GKV) gelten ab 1. Januar 2009 Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 24.000 Fertig-arzneimittel in 225 Festbetragsgruppen.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter www.avb-brb.de sowie
www.aponet.de
Kontakt:
Apothekerverband Brandenburg
Michael Klauß, Geschäftsführer
Apothekerhaus Brandenburg
Am Buchhorst 18
14482 Potsdam
Tel: 0331/888 650
Email: klauss@avb-brb.de