5. Bundeskabinett hat am 20. März 2013 das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) beschlossen
Die erste Hürde zur Sicherstellung der Nacht- und Notdienste vor allem in strukturschwachen Gebieten ist damit endlich genommen. Der Apothekerverband Brandenburg e.V. vertraut darauf, dass das Gesetz jetzt auch Bundestag und Bundesrat zügig passieren wird.
Der vom Kabinett beschlossene ANSG-Gesetzesentwurf soll dazu beitragen, dass auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Apotheken die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln vor allem in ländlichen Regionen sichergestellt bleibt. Denn in dünn besiedelten Gegenden wird der Notdienst weniger in Anspruch genommen, aber aufgrund der geringeren Apothekendichte muss die einzelne Apotheke häufiger Notdienst leisten als in der Stadt. Deshalb ist die Aufrechterhaltung des Notdienstes für Apotheken auf dem Land eine große wirtschaftliche Belastung.
Das Gesetz sieht vor, dass Apotheken künftig unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten. Für die Finanzierung dieser Notdienstpauschale wird der Apothekenfestzuschlag für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 16 Cent pro Packung erhöht und in einen Fonds überführt, aus dem die Notdienstvergütung dann erfolgt. Die Verwaltung dieses Fonds wird durch dieses Gesetz dem Deutschen Apothekerverband (DAV) übertragen.
Der Apothekerverband Brandenburg e.V. begrüßt die Einbindung der Apothekerverbände, namentlich des DAV, in das Gesetz ausdrücklich. Diese Entscheidung ist die einzig sachgerechte, da ausschließlich die Apothekerverbände für die Wahrnehmung und Umsetzung der wirtschaftlichen Belange der Apotheken zuständig sind. Zudem verfügen die Apothekerverbände und der DAV mit den Apotheken-Rechenzentren über eine funktionierende Infrastruktur für den notwendigen Datenaustausch mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen, damit die Gelder zur Finanzierung der Notdienstpauschale an den Fonds abgeführt werden können. Für den Bereich der Selbstzahler hat sich das Bundeskabinett im Gesetz für eine Selbsterklärung der Apotheker entschieden.
"Das ist nicht nur eine sehr unbürokratische Maßnahme," freut sich Dr. Andrea Lorenz, Vorsitzende des AVB, "sondern beweist auch das große Vertrauen der Politik in die Apothekerschaft."