Patentablauf für Sildenafil: Eine umfassende Beratung über Wirkungen und Nebenwirkungen durch Arzt oder Apotheke bleibt unerlässlich.
Vor wenigen Tagen ist der Patentschutz für den Wirkstoff Sildenafil ausgelaufen, der in der Bevölkerung meist unter dem Produktnamen Viagra(r) ein Begriff ist.
Durch den Patentablauf des Originalproduktes ist es nun möglich, preiswertere Nachahmerprodukte, sogenannte Generika, zu erhalten. Dies entlastet viele Verbraucher, da die Präparate verschreibungspflichtig, aber nicht erstattungsfähig sind und in der Regel nicht von den Krankenkassen erstattet werden.
Ab 1. Juli 2013 können nun mehrere Varianten von unterschiedlichen Herstellern in den Apotheken bezogen werden. Allerdings weist der Apothekerverband Brandenburg (AVB) darauf hin, dass nach wie vor ein vom Arzt ausgestelltes Rezept auch für eines dieser Produkte in der Apotheke vorgelegt werden muss. Denn die Sildenafil-Arzneimittel sind weiterhin verschreibungspflichtig und die Einnahme kann unter bestimmten Umständen und je nach gesundheitlicher Beeinträchtigung mit erheblichen Risiken verbunden sein.
"Besonders viele Arzneimittelfälschungen dieser Potenzpille sind bisher von den Behörden sichergestellt worden", so der 2. Stellvertretende Vorsitzende des AVB, Olaf Behrendt, "dass dieses Mittel nun preiswerter zu erhalten sein wird, wird hoffentlich dazu beitragen, dass dieses Produkt nicht mehr so interessant für den weltweiten Schwarzmarkt sein wird. Das Beste für den Verbraucher ist aber unseriöse Anbieter im Internet zu meiden und sich generell auf die sicheren Vertriebswege der Apotheken und die Beratung vor Ort zu verlassen."