Generalanwalt des EuGH Yves Bot bestätigt das in Deutschland geltende Fremdbesitzverbot für Apotheken
Pressemitteilung
Generalanwalt des EuGH Yves Bot bestätigt das in Deutschland geltende Fremdbesitzverbot für Apotheken
Potsdam, den 16.12.2008 Im Vorlageverfahren am Europäischen Gerichtshof zum in Deutschland bestehenden Fremdbesitzverbot bei Apotheken hat der Generalanwalt Yves Bot soeben in seinem Schlussplädoyer das Fremdbesitzverbot bestätigt.
Der Apothekerverband Brandenburg begrüßt den Tenor des Schlussantrags, der in der geltenden Regelung keinen Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht sieht, da die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt ist.
Nach Auffassung der Vorsitzenden des Apothekerverbandes Dr. Andrea Lorenz wird damit das in Deutschland geltende Recht zum Schutz der Patienten bekräftigt.
Das Ziel interessierter Kreise Apothekenketten zu etablieren, ist offenbar nicht zu erreichen.
Mit einer Entscheidung des Gerichtshofes wird frühestens im Frühjahr 2009 gerechnet.
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Kontakt:
Apothekerverband Brandenburg
Michael Klauß, Geschäftsführer
Apothekerhaus Brandenburg
Am Buchhorst 18
14482 Potsdam
Tel: 0331/888 650
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