Ab Montag, 27.04.2020, gilt auch in Brandenburg die sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Dies führt zu einer weiterhin hohen Nachfrage nach Masken. Zunehmend geraten dabei die Abgabepreise an Endkunden in den Blick. Dazu sagt Apotheker Olaf Behrendt, Vorsitzender des Apothekerverbandes Brandenburg: „Der Bedarf ist wegen der Pandemie weltweit gestiegen. Damit geht eine Verknappung der Masken einher, was sich massiv auf die Einkaufspreise auswirkt. Das bekommen wir auch in Deutschland zu spüren".

3-lagige chirurgische Masken waren bislang Cent-Artikel. Inzwischen lägen bereits die Einkaufspreise für die Apotheke oft zwischen 1 und 2 Euro pro Stück. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. „Da ist die Apotheke schnell bei einem Verkaufspreis von über 2 Euro, wenn sie nur den eigenen Einkaufspreis ansetzt", sagt Behrendt. Auch wenn die Preisbildung von Masken grundsätzlich frei ist, gehen Apothekerinnen und Apotheker schon aufgrund ihrer Berufsordnung sehr verantwortungsvoll damit um. So heißt es darin: Die Bevölkerung soll darauf vertrauen können, dass Apothekerinnen und Apotheker als Heilberufsangehörige sich vorrangig nicht von Gewinnstreben beherrschen lassen, sondern ihre Verantwortung im Rahmen der Gesundheitsberufe wahrnehmen.

„Als Apotheker muss ich nun abwägen, ob ich gar keine Masken anbiete, oder aber Masken, deren Preis auf den ersten Blick relativ hoch erscheint", sagt Verbandsvorsitzender Behrendt. Außerdem sei festzustellen, dass Anbieter - Hersteller wie Zwischenhändler - oft auf sehr hohe Mindestabnahmemengen bei der Stückzahl bestünden. Für Apotheken steige damit das Risiko, auf nicht verkauften Masken sitzen zu bleiben. Hinzu kommt, dass es Masken unterschiedlicher Kategorien gebe, was sich ebenfalls auf den Preis auswirke. Gerade medizinische Masken mit höherer Schutzwirkung hätten auch einen höheren Preis. Apotheker Olaf Behrendt: „Medizinische Schutzmasken sollten aber weiterhin Heilberuflern oder Pflegekräften vorbehalten bleiben, damit die ihre Arbeit mit bestmöglicher Sicherheit verrichten können".

Um die Anforderungen ab der kommenden Woche zu erfüllen, genügt laut der Brandenburgischen Landesregierung eine Mund-Nasen-Bedeckung aus Stoff. Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen. Die Apothekerinnen und Apotheker klären über die korrekte Verwendung von Masken auf.

 

Anlage: Handzettel „Maske richtig tragen"