ABDA-Pressemitteilung
Berlin, 22. Januar 2024 – Der Wegfall des Präqualifizierungsverfahrens bei apothekenüblichen Hilfsmitteln rückt näher: Am vergangenen Freitag haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband die Verhandlungen dazu erfolgreich abgeschlossen. Im Juli 2023 war das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) in Kraft getreten. Dort ist festgehalten, dass die Präqualifizierung für Apotheken bei „apothekenüblichen Hilfsmitteln“ entfallen soll. Die beiden Verhandlungsparteien mussten allerdings unter anderem noch festlegen, welche Hilfsmittel als „apothekenüblich“ zu deklarieren sind.
Der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann dazu: „Wir freuen uns sehr, dass wir noch vor Ablauf der Verhandlungsfrist und ohne Einbeziehung der Schiedsstelle eine wirklich gute Lösung für die Apotheken aushandeln konnten. Dies ist ein Erfolg der Selbstverwaltung. Wenn die Gremien beider Verbände dem Verhandlungsergebnis zustimmen, ist die Präqualifizierung bei den allermeisten Hilfsmitteln schon bald Geschichte. Das ist eine Forderung, die wir als Deutscher Apothekerverband schon seit Jahren an die Politik herantragen. Endlich wird sie nun Realität!“. Hubmann erklärt weiter, dass die Details der Verhandlungslösung derzeit noch nicht mitgeteilt werden könnten. Denn: „Wir müssen jetzt noch abwarten, dass die Gremien des GKV-Spitzenverbandes und des DAV das Ergebnis bestätigen. Anfang Februar dürfte dann aber Klarheit da sein“, so Hubmann.
Auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening ist sehr erfreut über die daraus resultierenden Erleichterungen für die Apothekenteams: „Die Apotheken stehen unter einem unheimlichen wirtschaftlichen Druck. Hinzu kommt die belastende und anstrengende Lieferengpass-Krise – gepaart mit dem Fachkräftemangel bringen unnötige, bürokratische Verfahren die Apothekenteams oft an ihre Grenzen. Durch den längst überfälligen Wegfall der Präqualifizierung haben die Apotheken nun wenigstens ein Ärgernis weniger. Und in den kommenden Monaten werden wir in der ABDA weiter für unseren Berufsstand kämpfen: Wie alle anderen Leistungserbringer haben auch wir das Recht auf einen Inflationsausgleich und eine damit verbundene, deutliche Honoraranpassung. Außerdem können wir es nicht zulassen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seinen Plänen durchkommt, die die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten sofort und spürbar ausdünnen würden.“
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